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Curryking
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Old 12-08-2011 , 04:56   Re: Amxmodx Licence
#61

Quote:
Originally Posted by silvko View Post
@Curryking: ich habe auch ein urteil gelesen das veröffetnlcicht worden ist was deine aussage widerspricht ich meine diese hier"Um das ganze abzukürzen: Klagen kann meines Wissens nach nur der Rechteinhaber, bzw. Urheber (Lizenzgeber). Da Du das offensichtlich nicht bist, hat niemand etwas von Dir zu befürchten! Also nochmal:" Da die GPL die "öffentlichkeit" als Rechteinhaber sieht, kann jeder klagen, ja sogar du, wo du mit der sache nix zu tun hast.
Schwachsinn. Du scheinst offensichtlich nicht wirklich zu wissen worüber Du redest. Selbstverständlich kann ich nicht klagen, da ich weder Rechteinhaber, Lizenzgeber, Autor etc. bin. Wäre ja noch schöner wenn jeder Hans Dampf (wie Du) 'ne Klage einreichten könnte. Die Gerichte haben sicherlich besseres zu tun, als sich um solche Micky-Maus-Schei** zu kümmern.
Da Du ganz offensichtlich keinem der von mir angebotenen Links genutzt hast um Dich richtig zu informieren hier ein Copy-und-Paste-Service von mir. Tu Dir den gefallen und lies die paar Zeilen, bevor Du Dich hier weiter selbst disqualifizierst...

Quote:
Einmal GPL, immer GPL!
Wesentliches Merkmal der GPL-artigen Lizenzen ist die Pflicht des Lizenznehmers, die von der ursprünglichen Software abgeleiteten Werke ebenfalls wieder frei verfügbar unter die GPL zu stellen, § 2 b) GPL. Damit wird verhindert, dass freie Software zu „proprietärer“, also „unfreier“ Software wird.

Hervorzuheben ist, dass der Lizenzvertrag stets zwischen dem ursprünglichen Urheber (Lizenzgeber) und dem Empfänger zustande kommt, § 6 GPL. Der Nutzer vergibt also bei Weitergabe des Programms nicht etwa Unterlizenzen an den nachfolgenden Nutzer. Vielmehr wird jedes Mal ein Lizenzvertrag zwischen dem oder den ursprünglichen Urhebern und dem neuen Nutzer geschlossen. Dies ist sowohl der Fall, wenn der Nutzer die Software von einem Distributor erwirbt oder er sich die Software von der Webseite des Urhebers bzw. Miturhebers herunterlädt. Hinsichtlich der weiteren Leistungen (Dokumentation, Support, Schulung), die ein Distributor ggf. bereitstellt, wird dieser allerdings selbst Vertragspartner des nachfolgenden Nutzers und steht für die vertragsgemäße Erfüllung ein.

3. Rechtsfolgen bei Verletzung der GPL-Lizenz
Verstößt der Lizenznehmer gegen die Lizenzbestimmungen führt dies zu einem automatischen Wegfall seiner sämtlichen Nutzungsrechte an der Software, was § 4 GPL folgendermaßen formuliert: „Sie dürfen das Programm nicht vervielfältigen, verändern, weiter lizenzieren oder verbreiten, sofern es nicht durch diese Lizenz ausdrücklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der Vervielfältigung, Modifizierung, Weiterlizenzierung und Verbreitung ist nichtig und beendet automatisch Ihre Recht unter dieser Lizenz.... “
Die Nutzungsrechte werden also von vornherein nur unter der Bedingung eingeräumt, dass der Verwender die Pflichten aus der Lizenz erfüllt. Damit wirkt die GPL wie eine auflösende Bedingung (§ 158 Abs. 2 BGB).
Will ein Lizenznehmer bspw. sein Modifizierung einer OSS als eigene Distribution unter seinen Bedingungen vertreiben, so verstößt er gegen die Lizenz mit der Folge, dass er nach § 4 GPL weder zur Verbreitung der ursprünglichen noch der geänderten Software berechtigt. Auch erlischt sein Urheberrecht, das er durch Modifizierung der Software erworben hat. Relevant wird der automatische Rechtfortfall vor allen dadurch, dass Dritte vom Verletzer keinerlei Nutzungsrechte erwerben können. Somit nutzt auch der Dritte das Programm unrechtmäßig und ist genauso wie der Verletzer Ansprüchen des Urhebers und damit einem erheblichen Risiko ausgesetzt. Dieser Rechtsverstoß kann allein dadurch geheilt werden, dass der Lizenznehmer oder der Dritte die Software wieder unter die GPL stellt.

Die Durchsetzung der GPL
Im Falle einer lizenzwidrigen Nutzung der Software stehen dem bzw. den Urhebern die folgenden urheberrechtlichen Ansprüche aus den §§ 97 ff. UhG zu:
· er kann Beseitigung des Verletzungszustandes verlangen, bspw. Herausgabe oder Vernichtung von Programmkopien,
· Unterlassungsanspruch hinsichtlich weiterer Verletzungshandlungen oder
· sofern der Verletzter schuldhaft handelte, ein Anspruch auf Schadensersatz.
Daneben gewährt § 97 Absatz 2 UrhG ausdrücklich einen Schadensersatzanspruch bei der Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechte, worunter insbesondere das Recht fällt, dass der Urheber eines Werkes namentlich genannt wird. Wird ein unter der GPL stehendes Programm verbreitet ohne das die Urheber benannt sind, entweder weil die „credit-list“ bzw. „history“-Datei gelöscht oder sich die Urheberschaft gegenüber den wirklichen Programmierern angemaßt wurde, so stellt dies eine Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts dar.

Nur der Urheber darf klagen
Für die Entwicklung Freier Software ist die Mitwirkung vieler unabhängiger, mitunter weltweit verstreuter Programmierer typisch. Die Frage, wer Urheber an einer bestimmten Open Source Software ist, hat aber entscheidende Auswirkungen darauf, wer Lizenzverletzungen einklagen darf. Da sich in der Praxis die verschiedensten Modelle der Zusammenarbeit der Programmierer herausgebildet haben, kann hierzu keine einheitliche Antwort gegeben werden. So gibt es kleinere Distributionen, die sich einem Urheber oder einem bestimmbaren Urheberkreis zuordnen lassen. Sie sind dann (Allein-)Urheber bzw. Miturheber an einem einheitlichen Werk, § 8 UrhG. Wurden selbständige Programme oder Programmteile zunächst unabhängig voneinander geschrieben und später miteinander verbunden, entsteht verbundenes Werk, § 9 UrhG. Dabei bleibt jeder Entwickler Urheber des von ihm geschaffenen Moduls bleibt. Die klassische Erstellungsform der OSS bildet die sukzessive Bearbeitung der Software. Aus einem bereits bestehenden Programm wird entsteht eine neue Software. Der Entwickler erhält ein Bearbeiterurheberrecht, welches sich allerdings ausschließlich auf die Veränderung bezieht, §§ 3, 23 UrhG.
Klagebefugt ist grundsätzlich nur der Urheber als Rechteinhaber. Geht eine Software auf mehrere Urheber zurück, so ist es für eine Unterlassungsklage ausreichend, wenn ein einzelner Urheber klagt. Die Zustimmung der anderen Urheber ist für die Verfolgung von Urheberrechtsverstößen nicht erforderlich. Hingegen können Leistungsklagen nur unter Nennung aller Urheber erreicht werden (§ 8 Abs. 2 UrhG). Dies gilt auch für verbundene Werke und sukzessiv erstellt Werke, wobei dann die rechtliche Begründung entweder der § 8 Abs. 2 UrhG analog oder auf § 744 Abs. 2 BGB (Notverwaltung) beruht.
Quelle: http://www.internetrecht-rostock.de/...urce-recht.htm

Ich bin kein Anwalt, aber für mich hört sich das doch sehr plausibel an. Selbst wenn hier gegen die GPL verstossen wurde (fehlender Quelltext), müsste der/die Author(en), respektive Lizenzgeber/Urheber etwaige rechtliche Schritte einleiten. Da Du das nicht bist, erübrigt sich jegliche weitere Diskussion über Schadensersatz oder andere lustige Ansprüche, die Du geltend machen willst.

Quote:
Originally Posted by silvko View Post
Ich glaube es war Frankfurt das geurteilt hat in dem [/B]Fall (intensive google suche findet den beitrag): Ein mann hat als argument hervorgebracht das "Alle Mitwirkenden" erst zustimmen müssen bevor man klagen kann. Dieses Argument wurde abgewiesen, der mann musste trotzdem zahlen.
Irgendein Auszug aus irgendeinem Urteil, zählt hier nicht wirklich als Argument. Link? Bezug?

Quote:
@Eagle112: Kostenlose Verträge heißen nicht das kein schaden entstehen kann:[...]
"Kostenloser Vertrag" heißt schonmal gar nichts. Was soll das denn bitte sein? Ich denke Du warst bei einem 6 monatigem IT-Recht Seminar...

Quote:
Im gegenteil, auch da muss der Schaden beglichen werden. Und ein Re-Release eines Plugins kostet geld. In Deutschland zahlt man nunmal nicht mit bratwürsten oder Leberkäs. Ein Aufmerksames lesen meiner beiträge, hätte dir dieses Argument erspart.
Welcher (Dir) entstandene Schaden? Du hast das Plugin damals unentgeltlich bekommen. Und die Sache mit den Kosten für ein Re-Release ist ja einfach nur lächerlich. Das meinst Du doch nicht ernst, oder?

Quote:
Damit wir hier das gerücht endlich aus der welt schaffen: [B]"Nichtverfügbarkeit des Quellcodes ist kein Hinderungsgrund [...] Programmcodeentwickler haben für ausreichende Sicherungssysteme selbst zu sorgen." (Im diesem Fall wurde vorgegeben das der Server gestohlen wurde). Ich hoffe mit dem Zitat eines Urteils, ist ein für alle mal das aus der Welt geschaffen,
Hoffnung ist ein Seil, auf dem viele Narren tanzen!
Link zum Urteil? So aus dem Zusammenhang gerissen, hat das wieder mal wenig Überzeugungskraft.

Für mich bislang alles noch sehr belustigend, aber da Du ja in ein paar Postings zuvor großspurig verkündest hast...

Quote:
Originally Posted by silvko View Post
[...]P.S.: wer das aktenzeichen will, soll sich mit mir in verbindung setzen. Erster Schritt für die woche "is done".[...]
... sollte es ja kein Problem für Dich sein, eben kurz die rechtlichen Grundlagen (also die Paragraphen) zu nennen, auf die Deine weitere Vorgehensweise stützt.

GPL, UrhG, Vertragsrecht, Schadensersatz, BGB... bestimmt alles in Deinem 6-Monate-IT-Recht-Seminar schonmal gehört, oder?

Es bleibt spannend...

Cheers, Curry
__________________
Full speed - no brakes!

Last edited by Curryking; 12-08-2011 at 04:58.
Curryking is offline
silvko
Member
Join Date: Apr 2008
Old 12-08-2011 , 23:42   Re: Amxmodx Licence
#62

....

Last edited by silvko; 12-17-2011 at 21:10.
silvko is offline
mogel
Senior Member
Join Date: Jan 2007
Old 12-09-2011 , 01:56   Re: Amxmodx Licence
#63

Quote:
Originally Posted by Curryking View Post
Und die Sache mit den Kosten für ein Re-Release ist ja einfach nur lächerlich. Das meinst Du doch nicht ernst, oder?
ich will hoffen doch - ich mach den Job gerne
mogel is offline
agund
Junior Member
Join Date: Dec 2010
Old 12-09-2011 , 03:38   Re: Amxmodx Licence
#64

Das ist echt nicht ohne.... so wie silvko hier alle Moderatoren beleidigt, weil er hier nicht das bekommt, was er will. Etwas kindisch... oder nicht?

Erstmal zur GPL, die GPL ist nicht aktiv solange du keine Änderungen am Code machst. Da eine 2 Seitige Willenerklärung erfolgen muss. Als Willenserklärung wird aber das verändern des Codes akzeptiert. Die Frage ist jedoch sind die Plugins GPL, da in jedem Quellcode dann die gleiche Lizens stehen muss als Kommentar oder ähnliches. Weiterhin bietet AmxModx die Bibliothek nicht die Plugins. Das die AmxModx GPL ist und warscheintlich unter GPLv3 steht, wo Bibliotheken erst auch unter GPL stehen können ist möglich. Jedoch Plugins erweitern die Bibliothek nicht, sonder nutzen diese nur. Da von der GPL nur Erweiterungen und nicht externe Module betroffen sind... tja. Jedes Linux Programm nutzt Bibliotheken deswegen sind die nicht gleich GPL. Auch die .Net ist frei zugänglich, deswegen sind nicht alle Programme die .Net nutzen frei. Zur veröffentlichung wird nach GPL niemand gezwungen. Somit darf jeder seinen Code auch Privat nutzen ohne herausgabe der Compilierten Datei und des Source Codes.

Das Plugin was du besitzt er erstmal vorab nicht das was du denkst, dazu aber später mehr. Da wir das Plugin nicht freigegeben haben und du es hier auch versuchst zu nutzen, ohne unsere Erlaubnis fehlt dir die 2te Willenserklärung. Als für uns das Programm geschrieben wurde waren 2 Willenserklärungen vorhanden ;). Das man einen Re-Release zahlen muss glaube ich hier kaum, da viele alte Programme die nicht mehr existieren sonst neugeschrieben werden müssten. Debian 1,2,3,4 oder OpenSuse 5.1 ect. Ich glaube nicht das du jetzt hinrennen kannst und sagen kannst, baut mir Debian 1 neu oder OpenSuse 5.1 und das in 2 Wochen, sonst neuentwicklungskosten. Es würde sonst jeder machen und reich werden. Da heißt es dann ganz einfach, nicht mehr supportet. Fertig.

Hinweis: http://www.geistiges-eigentum.eu/gpl.php

Auch witzig ist das "silvko" uns/mich als schlechten Programmierer hinstellt, hier aber unbedingt auf teufel komm raus den Quellcode haben möchte, den er wohl nicht alleine schreiben kann. Wenn wir so schlechte Programmierer sind, dann bau doch dein eigenes Plugin. Wenn wir so schlecht sind würde ich das Plugin doch sowieso nicht haben wollen. Was machst du denn hier im Forum, wenn die Moderatoren so schlecht sind? Warum liest du dieses Topic wenn es dir alles so klar ist? Wenn du so ein großer Programmierer bist, dann brauchst du das Forum nicht und auch nicht andere die, dir Quellcode unterschieben müssen.

Quote:
Originally Posted by silvko
genau das zeigt mir das er GPL nicht verstanden hat, und sogar noch mehr: Das er ein schlechter Programmierer ist, da er die grundlegendsten Sachen von Modulen und Arbeitsweise von Programmcode nicht verstanden hat, somit noch erhärtet der Verdacht aufkommt, das Kopiert worden ist.
Damit Ruhe ist und silvko glücklich:
Da dein Plugin nie bei dir lief weißt du nicht mal was das Plugin macht. Wenn du wüsstest was es machen würde ist das ganze hier sowieso lächerlich. Denn es macht nichts anderes als eine Datenbankverbindung aufbauen. Wenn du den Quellcode haben willst dann kurz mal in die sma von AmxBans schauen und dir die Datenverbindung herausziehen. Da du es ja dekompiliert hast, hättest du das selber sehen müssen.
Weiterhin wurde von mir schon gesagt, dass das Plugin was du der Meinung bist es zu besitzen nicht von uns sondern für uns geschrieben wurde. Wir haben andere Plugins geschrieben.

Den Mod den wir auf unseren Servern hatten, hattest du nie in den Händen gehabt, wir sind doch nicht blöd. Damit das hier nicht noch 100 Posts werden... haste jetzt deinen Quelltext und das auch noch in deiner sogenanten Frist... da diese am Samstag (10.12.2011) erst auslaufen würde.

Da dieser Mod nichts anderes ist als der Gungame Mod gekreuzt mit dem Deathmatch oder Teamdeathmatch kannst du den Mod, der nicht in deinem Besitz ist selber schreiben, da du ja in der Lage bist nach deinen Aussagen, den Mod selber schreiben. Alles was du machen musst ist, Gungame sma und Deathmatch sma in eine sma schmeißen compilieren und fertig. Wie du da auf 12.000 Euro kommst für nachentwicklung ist mir da schleierhaft. Das zeigt hier nur, das du das Plugin nie groß laufend gesehen hast (Wir sollen schlechte Programmierer sein?, du schaft nicht mal kopieren und einfügen). Die Entwicklung dieses Plugins dauerte nur so lange, da die Person die dieses Plugin für uns geschrieben hatte alles von "Grund auf neu geschrieben" hat und kein Programmierer war.

Auch die angebliche Webspell erweiterung ist witzlos, da ich nach der GPL nicht gezwungen werde es zu veröffetnlichen.
- Veränderte Versionen müssen nicht veröffentlicht werden (Die Freiheiten der GPL, punkt 3)
http://www.geistiges-eigentum.eu/gpl.php

Außerdem sind das Module die nichts mit Webspell zu tun haben. Ich mag es zwar nicht wenn man seine Server Struktur preis gibt aber hier die Zensierte Version.



Wenn ein anderer diese Module hätte, könnte er sowieso nichts mit anfangen, da diese zu 100% für unseren Server geschrieben sind. Die Person dürfte alles neu schreiben da nichts gehen würde. Und dann kann die Person gleich alles selber neu schreiben.

Zu AmxBans was du ja auch haben wolltest. AmxBans ist auf Webspell angepasst worden. Was willst du damit? Hast du Webspell zu laufen? Nein... (Auch hier bin ich nicht gezwungen es zu veröffentlichen). Und wenn du es so haben willst wie wir, dann nehme das Login raus und die ganze Login struktur wurde umgeschrieben, die ich nicht preis geben muss, da ich dir nicht unsere ganzen Homepage Rechte offenlegen muss und ich dich auch nicht auf sicherheits lücken hineisen muss. Wenn ich eine Person drauf hinweise ist das eine nette Gehste von uns, jedoch bin ich nicht dazu gezwungen. Und das ganze ist einem Entwickler zuzutrauen in ca. 30 min. Das schafft ein Fachinformatiker im ersten, spätestens im 3 Monat. Solltest du doch auch hinbekommen.

Zitat: Da du das Plugin nie hattest und es bei dir nie lief, hast du kein Recht auf deinen Quellcode. Da wir nicht die Entwickler dieses Mods sind, musst du dich beim Autor melden nicht bei uns (und nein ich kenne den Namen nicht mehr, es gibt auch keinen Pharagraphen der heißt: behalte alle namen der Menschen die dir begenen).
Die Webspell Module sind nicht an Webspell gebunden und auch nie Veröffentlicht worden, da es sinnlos wäre. Die AmxBans veränderungen ist nur ein Login umbau der auch nie Veröffentlicht wurde und für jeden Entwickler selber machbar ist, da der Quellcode für jeden zugänglich ist.

Also das einzigste was du hier getan hast ist, deine Programmierkenntnisse in Frage gestellt. Du hast die grundlos mit den Moderatoren angelegt wegen nichts. Du scheinst dich echt überall unbeliebt zu machen, auch hier. Meine Frage die ich hier stelle ist, was bist du eigentlich in der lage selbst zu bauen?

Hier die Hinweise mit beschreibung von ein Paar Befehle die verwendet wurden:
http://www.amxmodx.org/funcwiki.php?go=func&id=1098
http://www.amxmodx.org/funcwiki.php?go=func&id=1106

Fall für uns gelöst:
So somit müsste das Thema gelöst sein und dieser Topic kann geschlossen werden. Wir haben wieder unsere Ruhe und auch das Forum. Wir werden nicht mehr in dieses Topic schauen, da sich der Fall von unserer Seite aus gelöst hat.

Topic von unserer Seite abgeschlossen...

Last edited by agund; 12-09-2011 at 05:48. Reason: schon entfernt da es antscheinend zur verwirrung kommt. Besser ;)?
agund is offline
SeToY
SourceMod Donor
Join Date: Jul 2006
Location: Germany
Old 12-09-2011 , 05:16   Re: Amxmodx Licence
#65

Quote:
Originally Posted by agund View Post
Das schafft schon ein Fachinformatiker
Was soll das denn heißen?
__________________
Success is a lousy teacher. It seduces smart people into thinking they can't lose.
- Bill Gates

Quote:
Originally Posted by Hawk552
SeToY is a retard, scumbag and asshole and you shouldn't pretend that he isn't.
SeToY is offline
Curryking
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Location: 51.22°N / 6.77°E
Old 12-09-2011 , 07:13   Re: Amxmodx Licence
#66

Quote:
Originally Posted by silvko View Post
sag mal liest du meine beiträge nicht? Alle beweise sind bereits 7 oder 8 beiträge zuvor geliefert worden.
Beweise? Beweise hast Du noch nicht EINEN geliefert. Alle Aussagen von Dir beruhen auf Hörensagen und irgendwelchen Urteilen zu irgendwelchen Fällen, die wahrscheinlich noch nicht mal auf diesen hier zu adaptieren sind.

Quote:
Eines der links hat sogar in sich, das urteil, das besagt, das die kosten eines re-releases getragen werden müssen, auch wenn das plugin kostenlos zur verfügung gestellt worden ist.
Dann zitiere Dich doch bitte nochmal selbst und zeige mir den Link zu diesem Urteil. Ich kann in keinem Deiner Beiträge ein solchen entdecken. Liest Du Deine Beiträge eigentlich überhaupt selbst mal, bevor Du sie abschickst?

Quote:
Da ich gemäß gpl ja "empfänger", also teilnehmer am vertrag bin, darf ich ja klagen, wenn der vertrag nicht erfüllt worden ist.
Nein darfst Du nicht. Warum nicht? Lies meine vorherigen Beiträge.

Quote:
Grundsätzlich gilt: Der geschädigte muss so gestellt werden, das ihm kein schaden entsteht.
Definition Schaden? "Schaden = unfreiwillige Vermögenseinbuße" Nichts bezahlt, also keine Vermögenseinbuße. Auf die Sache mit dem Re-Release gehe ich nicht ein. Immer noch lächerlich.

Und da du ja immer beweise forderst:

Quote:
aa) Wiederherstellung durch den Schädiger, § 249 S. 1 BGB oder Ersatz der Herstellungskosten, § 249 S. 2 BGB
Nach § 249 S. 1 BGB hat der Geschädigte einen Anspruch auf Wiederherstellung des Zustandes, der bestehen würde, wenn das schädigende Ereignis nicht stattgefunden hätte. Der Schädiger schuldet also die Herbeiführung eines tatsächlichen Erfolges

[....] wird dem Geschädigten nicht zugemutet, sich oder seine Sache zur Wiederherstellung gerade dem Schädiger anzuvertrauen. Nach § 249 S. 2 BGB kann er den Geldbetrag verlangen, der für die Wiederherstellung erforderlich ist.
Stark was Ihr alles in dem 6monate-IT-Recht-Seminar gelernt habt.

Hier der Gesetzestext dazu. Auch wenn er mit dem Thema eigentlich nichts zu tun hat, belehre ich Dich gerne eines Besseren.

Quote:
§ 249
Art und Umfang des Schadensersatzes
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Ich werd jetzt 'nen Teufel tun und den ganzen Sachverhalt prüfen (hab ich im Studium schon gehasst), aber nur soviel (1) greift nicht, da Verpflichtung fehlt. (2) greift nicht, da weder Person verletzt, noch eine Sache beschädigt wurde.

Soviel zu Deinen Beweisen. Wie gesagt, ich bin kein Anwalt und was ich hier schreibe trage ich nach bestem Wissen & Gewissen zusammen. Aber allein schon von der Logik her, sollte Dir klar sein, dass es so wie Du Dir es vorstellst (erträumst) nicht laufen kann...

Mal was anderes. So wie Du schreibst, Dich ausdrückst und vom ganzen Sachverhalt her, bist Du eh noch weit unter 18 Jahren, von daher darfst Du selbst schonmal gar nicht klagen (Prozessfähigkeit, §51 ZPO)

Cheers, Curry
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Curryking is offline
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Old 12-09-2011 , 12:16   Re: Amxmodx Licence
#67

Quote:
Originally Posted by Curryking View Post
bist Du eh noch weit unter 18 Jahren, von daher darfst Du selbst schonmal gar nicht klagen (Prozessfähigkeit, §51 ZPO)

Cheers, Curry

noch n korb =))

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silvko
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Old 12-10-2011 , 23:30   Re: Amxmodx Licence
#68

...

Last edited by silvko; 12-17-2011 at 21:10.
silvko is offline
Curryking
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Location: 51.22°N / 6.77°E
Old 12-10-2011 , 23:50   Re: Amxmodx Licence
#69

Quote:
Originally Posted by silvko View Post
[...]
Was ich überhaupt mit der aktion bezwecken will: Er gibt das als sein komplett alleiniges Werk aus. Das möchte ich vermeiden. Das er GPL code verwendet, und als sein eigenen ausgegeben hat, hat er bestätigt. Er kann es als sein werk ausgeben, muss aber den leuten kredit geben die daran auch mitgearbeitet haben.

Nebenbei muss er trotzdem den quellcode veröffentlichen.
-------------------------------------------
Sind ganz neue Worte. Vor ein paar Tagen hieß es noch:

Quote:
Originally Posted by silvko View Post
[...]so wie ihr uns zerlegen wolltet, so zerlegen wir jetzt euch.[...]
... und so liest sich auch Deine ganze "Argumentation". Das es Dir hier wirklich um die Wahrung des GPL-Codes geht, wage ich stark zu bezweifeln. Vor allem da es hier wirklich um 'nen Micky-Maus-Verstoß gehen würde. Interessant wäre das ganze, wenn er das Plugin kommerziell vertrieben hätte oder es an zig Leute vertrieben/verkauft hätte. Man muss auch mal die Kirche im Dorf lassen. Er hat ein Plugin geschrieben/umgeschrieben und Dir (kostenlos) zur Verfügung gestellt. Wenn Quelltext und Credits fehlen mag das nicht richtig sein (insofern das Plugin unter die GPL fällt, was zu prüfen wäre) - aber deswegen hier so ein Faß aufzumachen, mit Vorwürfen und Klagen um sich zu schmeißen ist dann wohl noch mehr daneben, als der (mögliche) Verstoß ansich. Kindergartenniveau, ganz einfach. Ich bin mir sicher das hätte man mit 'nem vernünftigen Ton und etwas Höflichkeit auch anderweitig klären können...

Curry
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Last edited by Curryking; 12-10-2011 at 23:51.
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mogel
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Join Date: Jan 2007
Old 12-11-2011 , 00:50   Re: Amxmodx Licence
#70

will noch jemand Popcorn? ... langsam wird es lächerlich
mogel is offline
 



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